„Mit dem Tode einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere Personen über.“

(§ 1922 Abs. 1 BGB)

Das Erbrecht umfasst die Summe der Rechtsvorschriften, die den Übergang des Nachlasses eines Verstorbenen (Erblassers) auf andere Personen regeln sowie das Recht des Erben, einen Nachlass ganz oder zu bestimmten Teilen in Besitz zu nehmen. Der Nachlass umfasst hierbei die vermögenswerten Rechte und Pflichten eines Erblassers. Der Erbe kann vom Erblasser durch Testament oder Erbvertrag bestimmt werden, ist dies nicht geschehen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Meistens ist es aber sinnvoll oder sogar notwendig, davon abzuweichen, weil das Gesetz nicht auf alle Besonderheiten des Einzelfalls passen kann; es ist ratsam die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag zu regeln, wobei eine große Zahl von Gestaltungsmöglichkeiten besteht.

Bei einer solchen letztwilligen Verfügung steht meist die Vorsorge für die nächsten Angehörigen im Vordergrund, aber z.B. auch die Sorge um den Fortbestand eines Unternehmens; steuerliche Aspekte sind zusätzlich zu berücksichtigen. Damit eine Regelung "nach Maß" getroffen werden kann, ist fachkundige Beratung erforderlich. Ein Erbfall bringt nicht nur menschliche Belastungen mit sich, sondern häufig auch Streit unter den Erben oder mit denen, die gerne geerbt hätten. Hier ist eine sachliche, emotionslose Beratung und Vertretung der Beteiligten dringend geboten.

Unser Leistungsangebot im Erbrecht:

  • individuelle erbrechtliche Beratung und Vertretung von Privatpersonen, die selbst eine letzwillige Verfügung treffen wollen oder von dem Tod einer Person erbrechtlich betroffen sind
  • Vertretung bei Erbstreitigkeiten

 

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