„Eine Ehe kann nur durch gerichtliches Urteil auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit der Rechtskraft des Urteils aufgehoben.“

(§ 1564 S. 1, 2 BGB)

Das Familienrecht regelt im Wesentlichen die mit Trennung und Scheidung verbundenen Fragen. Das Rechtsgebiet Familienrecht hat aber bereits ab der Geburt für jeden Bedeutung, z.B. im Zusammenhang mit Abstammung, Verwandtschaft und dem Namen. Es folgen Fragen der Minderjährigkeit und des Kindesunterhalts, dann ggf. der Verlobung, Eheschließung oder des unverheirateten Zusammenlebens.

Einer zentralen Rolle kommen im Rahmen des Familienrechts alle Fragen rund um eine bevorstehende Scheidung zu. Bei Scheidungen ist in der Regel zunächst eine umfangreiche Beratung über Trennungs- und Scheidungsfolgen, wie Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und dem Schicksal von gemeinsamem Vermögen erforderlich. Hat man sich zur Trennung entschlossen, sind Regelungen für die Trennungszeit zu treffen. Ist schließlich das Trennungsjahr abgelaufen, muss die Scheidung mit den Scheidungsfolgen geregelt werden.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht darin, Mandanten bei der Regelung dieser Fragen zu beraten und zu vertreten; unser Ziel ist es dabei nicht nur, Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren, sondern in erster Linie, wirtschaftlich vernünftige Lösungen zu erreichen, die es beiden - geschiedenen - Eheleuten möglich machen, über Trennung und Scheidung hinaus anständig miteinander umzugehen. Wir arbeiten ferner Eheverträge aus, mit denen viele Streitigkeiten vermieden oder jedenfalls vermindert werden können.

Unser Leistungsangebot im Familienrecht::

  • Prüfung und Gestaltung von Eheverträgen
  • Beratung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
  • Trennungsunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Zugewinnausgleich
  • Teilung des Hausrates
  • Regelung über das elterliche Sorgerecht
  • Unterhaltsrecht
  • Berechnung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüchen
  • Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren

 

Zum Seitenanfang