An dieser Stelle haben wir für Sie diverse Formulare zum Download bereit gestellt. Wenn Sie die bzw. das jeweilige(n) Formular(e) ausgefüllt zum Gesprächstermin in unsere Kanzlei mitbringen, sind wir in der Lage, Ihren Fall schneller und effizienter bearbeiten zu können.

Welche Formulare für Sie einschlägig sind, entnehmen Sie bitte den jeweilgen Erläuterungen. Sofern sich Fragen beim Ausfüllen der Formulare ergeben sollten, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne.


Der Mandantenbogen enthält die zur Bearbeitung Ihres Falles erforderlichen Grunddaten, wie z.B. Ihre Anschrift und die des Gegners. Der Mandantenbogen sollte auf jeden Fall bei einem Erstbesuch in unserer Kanzlei von Ihnen ausgefüllt mitgebracht werden.

Mandantenbogen

Mandantenbogen (PDF)


Um für Sie außergerichtlich oder gerichtlich tätig werden zu können, benötigen wir stets eine von Ihnen eigenhändig unterschriebene und mit Datum versehene Vollmacht.

Vollmacht

Vollmacht (PDF)

Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und rechtlich vertreten zu lassen. Die Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann und keine anderen zumutbaren Möglichkeiten für eine Hilfe hat. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe vor, stellt das Amtsgericht einen Berechtigungsschein aus.

Beratungshilfe

Antrag auf Beratungshilfe (PDF)

 

Ein Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Wer eine Klage erheben will, muss für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist aus sonstigen Gründen eine anwaltliche Vertretung notwendig, kommen die Kosten für diese hinzu. Entsprechende Kosten entstehen auch einer Partei, die sich gegen eine Klage verteidigt.

Die Prozesskostenhilfe will Parteien, die diese Kosaten nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte ermöglichen. Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Prozesskostenhilfe

Antrag auf Prozesskostenhilfe (PDF)

 

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