Kanzlei

 

(Abelmannstraße 34)

„Gemeinsam auf dem Weg zum Ziel. "

Wir verstehen und als modernes Dienstleistungsunternehmen: Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist unser oberstes Ziel.

Die zentrale Aufgabe unserer anwaltlichen Beratungstätigkeit ist die Beratung von Privatmandanten und Unternehmen in rechtlichen Auseinandersetzungen und bei wirtschaftlichen Entscheidungen. 

Jeder steht im Geschäfts- und Privatleben in einem vielschichtigen Geflecht von Verträgen und Rechtsbeziehungen. Unser Anspruch ist es, diese Beziehungen sicher, übersichtlich und eindeutig zu gestalten. Die Interessen unserer Mandanten vertreten wir kompetent und zuverlässig. Eine angemessene Interessenvertretung bedeutet für uns nicht nur das rechtlich Erforderliche, sondern auch das wirtschaftlich Vernünftige zu gestalten.

Mit unserer verantwortungsbewussten Unterstützung können Sie Ihre Chancen realisieren und Herausforderungen bestehen.

Neben persönlicher und fachlicher Kompetenz verfügen wir über die erforderliche Flexibilität, Schnelligkeit und Einsatzfreude, um die Interessen unserer Mandanten bestmöglich umzusetzen. Persönliche Integrität und Loyalität sind für uns die Basis der Anwaltstätigkeit. Unser Ziel ist es stets, unseren Mandanten eine möglichst umfassende Beratungsdienstleistung zu bieten. Wir bieten Ihnen persönlichen Service und hohe Professionalität in einem.

Foyer der Rechtsanwaltskanzlei

(Foyer der Rechtsanwaltskanzlei)


Kosten

 

Wie jede Dienstleistung, so ist auch die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt mit Kosten verbunden. Oft herrscht jedoch Unklarheit, wie "teuer der Gang zum Anwalt" werden wird, weshalb wir an dieser Stelle ein paar Informationen für Sie bereitgestellt haben:

Unser Prinzip: Transparenz in Sachen Kosten
Wir teilen Ihnen mit, wann und welche Kosten Ihnen entstehen - und zwar bevor diese anfallen! Auf diese Weise müssen Sie nicht mit Überraschungen rechnen und können stets entscheiden, ob Sie weiterhin unsere Dienste in Anspruch nehmen möchten.

Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir die Anfrage, ob unsere Kosten durch diese getragen werden. In aller Regel ist dies der Fall, so daß Ihnen keinerlei Kosten durch unsere Tätigkeit enstehen.

Kosten einer Erstberatung
Um das finanzielle Risiko einer Erstberatung überschaubar zu halten, sind die anwaltlichen Gebühren für eine solche vom Gesetzgeber begrenzt worden:

Für ein erstes Beratungsgespräch, das nicht mit einer anderen Tätigkeit zusammenhängt, liegt die Gebühr gemäß Nr. 2102 VV RVG bei höchstens 226,10 € (€ 190,00 zzgl. 19 % Mehrwertsteuer) zzgl. Auslagen. Die Begrenzung dieser Erstberatungsgebühr gilt nur, sofern es sich bei dem Mandanten um einen Verbraucher handelt.

Im Rahmen einer solchen Erstberatung vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum persönlichen Gespräch, in dessen Verlauf wir die Sachlage erarbeiten und gemeinsam ihr Ziel festlegen. Nach Sichtung ihrer Unterlagen erfolgt eine Beratung über Chancen und Wege ihr Ziel zu erreichen. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie weitere Maßnahmen wünschen.

Kostenrechner nach dem RVG

Zum Seitenanfang

Abelmannstraße 34