Strafrecht

„Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist.“

(Art. 6 Abs. 2 MRK)


Das Strafrecht ist ein Teil des Öffentlichen Rechts. Es umfasst sowohl das klassische Strafrecht nach dem Strafgesetzbuch, als auch das Recht der Ordnungswidrigkeiten, kurz OWi genannt.

Wer zum ersten Mal in ein Strafverfahren verwickelt ist, merkt sehr schnell, dass er ohne professionelle Beratung hilflos ist. Ein gut organisierter und mächtiger Staatsapparat ermittelt gegen eine einzelne Person. Der beschuldigte Bürger weiß in der Regel nicht, wie er sich gegenüber der Polizei und vor allem gegenüber dem Gericht verhalten soll . Aus diesem Grund wird oft versucht, dem Verfahren auszuweichen.

Aber die Erfahrung zeigt, dass Strafurteile um so günstiger ausfallen, je näher der Richter sich mit dem Beschuldigten befasst. Wenn es dem Verteidiger gelingt, dem Richter die individuelle Situation seines Mandanten darzulegen, besteht die Chance, dass das Urteil des Richters auch von menschlichem Verständnis getragen wird und milder ausfällt.

Um im Strafverfahren einen optimalen Schutz der Rechte des Mandanten zu ermöglichen, ist eine intensive Betreuung in sämtlichen Phasen des strafrechtlichen Ermittlungs-, Vor- und Hauptverfahrens geboten. Des Weiteren bietet die frühe Beauftragung eines Rechtsanwaltes den Beschuldigten die Möglichkeit, den Verlauf der Ermittlungen aktiv mitzugestalten.

Bereits in dem strafrechtlichen Vorverfahren ist es sehr wichtig, einen Verteidiger zu beauftragen. Denn in diesem Stadium des Strafverfahrens werden die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt. Hier kann am besten erreicht werden, ein Strafverfahren ohne eine Gerichtsverhandlung zu beenden, weil z.B. der strafrechtliche Vorwurf entkräftet wurde.

Durch eine geschickte Verteidigung im Vorverfahren kann also der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens ganz erheblich beeinflußt werden. Durch anwaltliche Informationen gewinnt das Verfahren für den Mandanten an Transparenz und verliert so das unbekannte Bedrohliche (der Mandant kann sich durch Verlust seiner Angst besser auf die Sachfragen konzentrieren).

Das Ordnungswidrigkeitenrecht findet insbesondere bei Verstößen im Straßenverkehr Anwendung. Wer ist als Autofahrer nicht schon zu schnell gefahren und wurde dabei "geblitzt". Dies ist zwar nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht, aber dafür sehr bekannt. Aufgrund der grundlegenden Änderungen des Bußgeldkataloges, der jetzt schon bei geringeren Grenzwerten als zuvor Fahrverbote vorsieht, kann dem Rechtsgebiet der Ordnungswidrigkeiten oft schon existentielle Bedeutung zukommen. Was viele nicht wissen: Wenn man sich gegen einen Bußgeldvorwurf zur Wehr setzt, ist dies in aller Regel von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

 

 

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