Zwangsvollstreckung

„Die Pfändung der im Gewahrsam des Schuldners befindlichen körperlichen Sachen wird dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher sie in Besitz nimmt.“

(§ 808 Abs. 1 ZPO)


Mit der Zahlungsmoral in Deutschland steht es in vielen Fällen nicht zum besten. Um säumige Schuldner zu zwingen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, besteht die Möglichkeit, diese zu mahnen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Mit Hilfe des Online-Mahnverfahrens sind Sie in der Lage einen solchen Bescheid via Internet innerhalb von drei bis fünf Werktagen zu erwirken.

Hilft die Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheids nicht, kommt es zur Pfändung, Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung. Andererseits gibt es für Schuldner, die aus unterschiedlichsten Gründen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, Mittel und Wege, ihnen in ihrer Situation, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens, rechtlich zu helfen.

 

Zum Seitenanfang